Broschüre "Jodmangel in Schwangerschaft und Stillzeit" - page 2

Prophylaxe mit
Jodtabletten
Zur Sicherstellung des Jodbe-
darfs von Mutter und Kind wird
Schwangeren und Stillenden
nach wie vor eine Supplemen-
tierung in Tablettenform mit
100 bis 150 µg Jod/Tag emp-
fohlen. Die früher empfohlene
ergänzende Zufuhr von 200 µg
Jod/Tag ist nur noch in
Einzelfällen notwendig.
Derzeitige Regelungen
zu Verordnung und
Erstattungsfähigkeit
von Jodtabletten
Jodtabletten sind nicht rezept-
pflichtig und brauchen daher
nicht verordnet zu werden. Die
Verordnungshäufigkeit von Jod-
tabletten hat in den letzten
Jahren erheblich abgenommen.
Seit 2004 werden Jodtabletten
zur Prophylaxe generell nicht
mehr von der Krankenkasse
erstattet. Ausgenommen sind
Verordnungen zur Therapie von
Schilddrüsenpatienten.
Gegenwärtig entfällt auf jeden
29. Bundesbürger eine Jod-
tabletten-Verordnung. Aber nur
sechs Prozent aller Jodtablet-
ten-Verordnungen betreffen
Schwangere. Regionale Studien
mit Schwangeren ergaben, dass
nur zwischen 20 bis maximal 50
Prozent der Frauen eine konse-
quente Strumaprophylaxe mit
Jodtabletten durchführen. Ver-
gleichbares gilt für Wöchnerin-
nen. Von einer konsequenten
Jodsupplementierung
kann
also derzeit nicht ausgegangen
werden. Allerdings ist zu
berücksichtigen, dass Schwan-
gere zunehmend häufiger
Kombinationspräparate
mit
Folsäure und Jodid verwenden.
Die in diesen Präparten enthal-
tenen 150 µg Jodid sind ausrei-
chend.
Jodbedarf in Schwan-
gerschaft und Stillzeit
Für eine normale Schilddrüsen-
funktion und zur Strumavor-
beugung benötigen Erwachse-
ne 200 µg Jod/Tag. In Schwan-
gerschaft und Stillzeit beträgt
der Jodbedarf 230 bzw. 260 µg/
Tag. Die mittlere Aufnahme
2
1 3,4,5,6,7,8
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