Flickenteppich Europa: Höchstmengen für Jodsalz weiterhin nicht einheitlich geregelt
Europa wächst zusammen – aber nicht in allen Bereichen. „Bei der Jodsalzprophylaxe ist Europa weiterhin ein Flickenteppich von unterschiedlichen Höchstmengen und Regelungen“, erklärt Professor Dr. Roland Gärtner, Internist und Endokrinologe an der Universität München sowie Sprecher des Arbeitskreises Jodmangel e.V. anlässlich der bevorstehenden Europawahl.
„Mithilfe der EU-Anreicherungsverordnung konnten die bislang bestehenden Hindernisse bei der Verwendung von unterschiedlichen Jodverbindungen zur Herstellung von jodiertem Speisesalz inzwischen beseitigt werden“, so der Experte. Allerdings gelten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten noch immer unterschiedliche Höchstmengen, wie viel Jod dem Salz zugesetzt werden darf. Das hat gravierende Auswirkungen. Denn damit Lebensmittelhersteller ein Produkt in allen Ländern der EU vertreiben können, verzichten sie häufig auf den wichtigen Jodzusatz. „Die EU muss sich deshalb für die Festlegung von einheitlichen Höchstmengen bei Vitaminen und Mineralstoffen einsetzen und eine gemeinsame Reglung für Europa schaffen“, fordert Professor Gärtner.
Bis es soweit ist, können Hersteller die rechtliche Möglichkeit nutzen mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 LFGB auch jetzt schon Jodsalz anstelle von nichtjodiertem Salz einsetzen.